Montag, 1. August 2011

Tipps zu Hausmusik und Feiern

Der Sommer macht´s möglich: Feiern mit Freunden und Familie auf Balkon, Terrasse und im Garten - gerne mit Musik. Klavier, Gitarre oder Trompete werden bei sommerlichen Temperaturen in der Wohnung auch manchmal bei offenem Fenster geübt. Melodien, Gelächter und sonstige lautstarke Töne führen jedoch gerade in der warmen Jahreshälfte häufig zu Verstimmungen und Konflikten mit den Nachbarn und dem Vermieter.


Der Vermieter hat einerseits die Aufgabe, seinen Mietern den vertraglichen Gebrauch der Mietwohnung - also auch Feiern und Musizieren - zu erlauben. Andererseits muss er sie vor akustischen Beeinträchtigungen schützen. Die Gerichte entscheiden daher abwägend im Einzelfall.


Betrachtet man das ausgelassene Feiern oder Musizieren, ob in der Wohnung oder draußen einmal mit den Augen bzw. Ohren der Anwohner, machen die grundlegenden Regelungen Sinn, die sich aus Gerichtsurteilen und dem Gebot der Rücksichtnahme ergeben:



  • Musik - auch Hausmusik mit eigenen Instrumenten - gehört ebenso wie das Feiern zum vertraglich erlaubten Wohngebrauch. Ein Recht auf regelmäßiges Feiern, z. B. einmal im Monat, gibt es aber nicht.


  • Soweit in Mehrfamilienhäusern üblich und unvermeidbar, muss man ein gewisses Maß an Beeinträchtigung durch Musik oder Lärm der Nachbarn hinnehmen. Bei Familienfeiern beispielsweise müssen sich die Anwohner also auf eine erhöhte Lautstärke einstellen. Für die Feiernden gilt wiederum das Gebot der Rücksichtnahme.


  • Während der allgemeinen Ruhezeiten, also mittags zwischen 13 und 15 Uhr und nachts zwischen 20 und 7 Uhr, ist grundsätzlich Zimmerlautstärke einzuhalten. Das heißt, Geräusche in der Wohnung dürfen von außen kaum noch wahrnehmbar sein. Im Einzelfall ist zu prüfen, wie hellhörig das Haus ist. Eine Absprache mit den Anwohnern ist beim Feiern innerhalb der Ruhezeiten also ratsam.


  • Außerhalb der Ruhezeiten ist Hausmusik im Allgemeinen bis zu zwei Stunden täglich erlaubt. Die Gerichte unterscheiden jedoch auch nach der Art des Instruments und der davon ausgehenden Belästigung. So müssen sich Schlagzeuger gegebenenfalls mit geringeren täglichen Übungszeiten begnügen als beispielsweise Harfenisten.


  • Neben diesen Grundsätzen kann es auch in einer Hausordnung oder im Mietvertrag ausdrückliche Vereinbarungen geben. Diese sind vorrangig zu beachten.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass beim Trompeten, In-Die-Tasten-Hauen und Musikhören Rücksichtnahme das oberste Gebot ist. Eine Einigung vorab mit Nachbarn und Vermieter trägt in der Regel dazu bei, dass Feiern und Musizieren harmonisch beginnt und ohne Misstöne endet.

Ferienzeit ist Einbruchzeit - Schützen Sie sich!

Alle drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete 2010 ca. 121.000 Wohnungseinbrüche (2009: 113.000), darunter ca. 51.000 Tageseinbrüche (2009: 48.000). Ein Alarmsignal! Ein Einbruch ist ein Schock und verursacht materiellen und psychischen Schaden bei den Betroffenen. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt geben Mietertipps für den Schutz vor Einbrechern:

Halten Sie die Flur-, Keller- oder Haustür immer geschlossen, um Unbefugten den Zutritt zum Haus zu verwehren. Wenn bei Ihnen geklingelt wird, prüfen Sie, wem Sie den Zugang zum Haus ermöglichen.

Lassen Sie Wohnungstüren und -fenster auch bei kurzer Abwesenheit verschlossen. Dabei sollte die Wohnungstür zweifach abgeschlossen und nicht nur ins Schloss gezogen werden. Täuschen Sie Anwesenheit vor: Schalten Sie Lampen mit Zeitschaltuhren an und aus. Das zeigt dem Einbrecher: Hier ist jemand zu Hause.

Beachten Sie diese Vorsichtsmaßnahmen unabhängig von der Tageszeit. Einbrecher kommen auch tagsüber während üblicher Arbeits- und Abwesenheitszeiten.

Einbrecher werden durch intakte Nachbarschaften und erkennbare Vorsichtsmaßnahmen abgeschreckt. Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen vermieten vor allem Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und legen großen Wert auf funktionierende Nachbarschaften. Die Mieter achten aufeinander und darauf, wer sich im oder am Haus bewegt. Insoweit ist in den Wohnanlagen unserer Mitglieder über diese soziale Kontrolle bereits ein "natürlicher" Einbruchsschutz gegeben.

Tierhaltung in der Mietwohnung - was dürfen Mieter und was nicht?

Haustiere sind ein ständiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter und Dauerbrenner in der Rechtsprechung.

Der Vermieter muss zwischen diesen Interessen einen Ausgleich schaffen. Die einen Mieter haben ein Recht auf Tierhaltung, z. B. auf einen Blindenhund (Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 23. Mai 1984, Az. 508 C 568/83) oder auf nicht störende Kleintiere, z. B. Hamster, Wellensittiche oder Goldfische (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. November 2007, Az. VIII ZR 340/06). Die anderen Mieter haben das Recht, vor gefährlichen Tieren, z. B. Kampfhunden (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 14. Dezember 2005, Az. 816 C 305/05) geschützt zu werden.

Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Der Mieter sollte immer seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Dies gilt besonders für Hunde und Katzen. Setzt ein Mieter eine verbotene Tierhaltung trotz Abmahnung fort, droht die Kündigung der Wohnung (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 28. Februar 2006, Az. 7 S 4/06).

Hunde sind so zu halten, dass sie zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 22 und 6 Uhr nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen bellen, entschied das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 7. Juni 1993, Az. 12 U 40/93)

Gefährliche Tiere sind in der Mietwohnung nicht erlaubt. Das gilt sowohl für Krokodile (Amtsgericht Aachen, Urteil vom 13. März 1992, Az. 81 C 459/91) als auch für Gift- oder Würgeschlangen (Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 12. Dezember 1986, Az. 3 C 1049/86).

Ungezieferbekämpfung und Hauswartkosten

Eine Ungezieferbekämpfung fällt oft nur einmalig oder im Abstand mehrerer Jahre im Laufe eines Mietverhältnisses an, trotzdem müssen die entstehenden Kosten im Wege der Umlage von allen Mietern eines Hauses im Rahmen der Betriebskostenabrechnung getragen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Halle in seinem aktuellen Berufungsurteil vom 06.05.2011 (Az. 2 S 271/10)

Anders wäre zu entscheiden, falls einem einzigen Mieter die Verursachung des Ungezieferbefalls zugeordnet werden könnte. Die Umlagefähigkeit entstandener Kosten scheidet auch deshalb nicht aus, weil die Kosten nicht fortwährend entstanden sind. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter schon geraume Zeit versucht, den Befall zu beseitigen.

Weiterhin entschied das Landgericht im selben Urteil, dass bei der Geltendmachung von Hauswartkosten nicht sämtliche Aufschlüsselungen über die konkrete Tätigkeit des Hauswarts bereits in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein müssen, lediglich die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Belege muss gegeben sein.

Dienstag, 19. Juli 2011

Neue Senderbelegung bei Telecolumbus







In rund 8.000 Wernigeröder Haushalten mit Kabelanschluss (überwiegend in den Wohngebieten Burgbreite, Stadtfeld und Harzblick) kann Morgen ab 7.00 Uhr für einige Zeit der Bildschirm schwarz bleiben. Grund dafür ist die Modernisierung der zentralen Kopfstelle in der Burgbreite durch den Betreiber Telecolumbus. Anschließend ändert sich die Programmbelegung. Zum Neueinstellen der Fernseh- und Radiogeräte genügt meist ein Sendersuchlauf. Neben einem größerem Angebot an digitalen Programmen bleiben mehr als 30 Sender und regionale UKW-Radioprogramme auch nach der Abschaltung des analgogen Fernsehens am 30.April 2012 ohne Zusatzgeräte und Mehraufwand verfügbar.

Dienstag, 5. Juli 2011

WWG eG jetzt bei Facebook

Die Wernigeröder Wohnungsgenossenschaft ist nunmehr bei facebook zu finden. Neueste Informationen, Veranstaltungen und Mitteilungen werden hier veröffentlicht.

Mieterzeitung Juni 2011 erschienen !



Die neueste Mieterzeitung der WWG eG (Ausgabe Juni 2011) wurde Anfang Juli an alle Haushalte der WWG eG verteilt.


Themen sind:


* Lagebericht zur wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft

* Vorstellung des Quartiersmanagers (WG Stadtfeld) Herr Albrecht

* Wohngebiet mit Zukunft: Stadtfeld

* Selbstständig Wohnen im Alter: Musterwohnung Kopernikusstraße 8

* Testlauf: Müllschleusen bringen Vorteile

* Investitionen 2011:

+ 40 neue Wohnungen entstehen in der Ilsenburger Straße

+ Heizungserneuerung im Stadtfeld

+ Modernisierung Kopernikuzsstraße 33-43

* Satellitenfernsehen: Aus analog wird digital

* Herr Görtz erinnert sich an die Privatisierung nach der Wende

* Osterfeuer 2011

* Energie sparen und Haushaltskasse schonen

* Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung

* Kundenservice

Montag, 4. Juli 2011

Programmbelegung ab 21.7.2011







Programmbelegung unserer TV-Antennenanlagen ändert sich ab dem 21.7.2011



aufgrund gesetztlicher Vorgaben der Bundesnetzagentur sind alle Kabelbetreiber verpflichtet, Sendeplätze im unteren Frequenzbereich nicht mehr für die analoge Fernsehübertragung zu nutzen, um den Schutz des Sicherheitsfunks (Flugfunk, Notruf) zu gewährleisten.



Dies hat zur Folge, dass telecolumbus für zahlreiche Programme die Sendeplätze wechseln muss und dass einige Programme nicht mehr über das analoge Kabelnetz empfangbar sind, sondern nur noch digital übertragen werden.



Die Programmumstellung für die Wohngebiete Burgbreite, Stadtfeld und Harzblick in Wernigerode erfolgt am 21.7.2011. An diesem Tage wird es auch zu Beeinträchtigungen des Fernseh- und Hörfunkprogrammes kommen, da gleichzeitig eine komplett neue Kopfstelle in Betrieb genommen wird.



Was müssen Sie tun, wenn sie die Fernsehprogramme nicht mehr an Ihrem gewohnten Sendeplatz finden ?



* Starten sie bitte den Programmsuchlauf an Ihrem Fernseher und - falls vorhanden - an ihrem Digitalreceiver oder Videorekorder. Folgen sie dafür der Bedienungsanleitung ihrer Geräte.



Falls sie Hilfe benötigen, rufen sie einfach unseren Servicepartner (Fa. Heuer und Sack, Tel.: 90 50 55) an, der Ihnen gegen eine Servicepauschale von 20,00 € hilft, Ihre Geräte neu einzustellen.





Ihre WWG eG












Eröffnung Stadtteilbüro im Wohngebiet Stadtfeld

Am 6.7.2011 um 14.00 Uhr eröffnet das Büro des neuen Stadtteilmanagers im Wohngebiet Stadtfeld.

"Das Wohngebiet Stadtfeld wurde in das Förderprogramm "Soziale Stadt - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf" aufgenommen. Die Verbesserung der Lebensqualität und des Zusammenlebens im Stadteil hat die Priorität aller Handlungsansätze in diesem Programm.

In die Förderung inbegriffen ist die Entwicklung eines sogannten Quartiersmanagements. Die Stadt Wernigerode hat diesen Programmbaustein in die Trägerschaft des Internationalen Bundes übergeben. Das Quartiersmanagement hat sich dabei das Ziel gesetzt, das Stadtteilleben interessanter zu gestalten, die Bürger des Stadteils in soziale, wirtschaftliche und bauliche Projekte zu integrieren und den Stadtteil über seine Grenzen hinaus zu öffnen. Weiterhin geht es darum, Ideen der Bürger aufzugreifen, daraus Handlungsstrategien abzuleiten und gemeinsam konkrete Projekte zu entwickeln und umzusetzen. "

* Aus der Einladung des Internationalen Bundes zur Eröffnung des Büros in der Ernst-Pörner-Straße 6, 38855 Wernigerode

Mittwoch, 26. Januar 2011

Sanierung / Modernisierung 2011 beschlossen

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Genossenschaft haben das Bauprogramm 2011 beschlossen. Modernisiert wird das Wohngebäude Kopernikusstraße 33-43. Hier wird neben der Erneuerung der Heizung eine neue Wärmedämmfassade aufgebracht und die Balkone vergrößert. Die Mieter wurden bereits im Dezember 2010 informiert.

Weiterhin werden wir im laufenden Jahr die alten 1-Rohr Heizungen in folgenden Objekten austauschen:

* Minslebener Straße 57-71
* Max-Otto-Straße 3-13

Für die Mieter dieser Objekte dürften sich die Modernisierungen durch Einsparungen von Heiz- und Elektroenergie (Heizungs- und Umwälzpumpen) in barer Münze auszahlen.

Baugenehmigung erteilt

Am heutigen Tage erhielten wir die Baugenehmigung für die Errichtung des III. Bauabschnitts des Wohnparks Ilsenburger Straße. Im Jahr 2011 entstehen 3 weitere Wohnhäuser (Ilsenburger Straße 42 a-c) mit 40 Wohnungen, einer Zahnarztpraxis und einer Physiotherapie. Die Abbrucharbeiten beginnen im Januar 2011. Die Bauarbeiten sind ab dem Mai 2011 vorgesehen.