In unseren Dauernutzungsverträgen (Mietverträgen) haben wir in der Regel Betriebskosten als Vorauszahlungen ausgewiesen. Gemäß § 556 BGB, ist für jeden Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Die WWG e.G. rechnet die Betriebskosten aus dem Jahr 2007 zu folgenden Terminen ab:
Wohngebiet Burgbreite: Juli - August 2008
Wohngebiet Stadtfeld: Juli - September 2008
Wohngebiet Harzblick: August 2008
Die Auszahlung der Guthaben bzw. Einzüge der Nachzahlungen erfolgt ca. 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung.
Infolge einer Steigerung der Energiebezugskosten empfehlen wir den Mietern eine Erhöhung der Vorauszahlungen für Heizkosten bereits im Jahr 2008 vorzunehmen.
Donnerstag, 18. September 2008
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