ALG II/Kosten der Unterkunft
06.07.2009
Mit Sorge beobachten viele Wohnungsunternehmen den Versuch von zuständigen ALG II-Stellen, aus Kostengründen durch bürokratische Maßnahmen bei der Abwicklung, aber auch direkte Reduzierung von Mietobergrenzen in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Missachtet wird in diesem Zusammenhang die Wechselwirkung auf den Wohnungsmarkt insgesamt und die Wohnungsanbieter. Zugleich stellt sich immer mehr die nicht von den zuständigen ALG II-Stellen beantwortete Frage, welche Wohnungen von den Wohnungsunternehmen als günstiger Wohnraum vorgehalten werden soll. Wo soll aus Klimaschutzgründen sinnvollerweise energetisch saniert werden, wodurch die Grundmiete steigt, aber die Betriebskosten sinken, und welcher Wohnungsbestand soll für den mancherorts weiter notwendigen Abriss vorgesehen werden?Gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Stadtentwicklungskonzepte auch unter Einbindung dieser Aspekte sind und damit ressortübergreifend und nicht nur aus dem Blickwinkel einer auf Kostenreduzierung denkenden ALG II-Stelle die Wohnraumversorgung für die Betroffenen gesichert werden muss. Die Mitgliedsunternehmen der Verbände sind die wesentlichen Wohnraumversorger, wobei sie voraussichtlich weit über 50% aller ALG II-Empfänger in Sachsen-Anhalt beheimaten. Die derzeitige Neuvermietungsquote in Bezug auf ALG II-Empfänger liegt bei vielen Unternehmen über 50%.
Quelle: VdWG Sachsen-Anhalt